Henrik Eckert berät Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Er ist spezialisiert auf betriebsverfassungs- und tarifrechtliche Fragen zur Eingruppierung und zur Ausgestaltung von Tarifvertragsklauseln sowie auf die Vertragsgestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen inkl. nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gerichtliche Vertretung seiner Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.